Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Bei einem behördlich-angeordneten Tätigkeitsverbot und Verdienstausfall aufgrund des Corona-Virus, können Sie bei dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) Entschädigungen beantragen.
Hier geht es zu den weiterführenden Informationen und zum Antrag: