Kurzarbeit
Stand 31.03.2020
Die Erleichterungen zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Krise wurden beschlossen und treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft und werden auch rückwirkend ausgezahlt.
Das Kurzarbeitergeld wurde ausgeweitet:
Hier geht es zu den weiterführenden Informationen und zum Antrag des Kurzarbeitsgeldes: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Stand 18.03.2020
Die Erleichterungen zum Kurzarbeitergeld aufgrund der Corona-Krise wurden beschlossen und treten rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft und werden auch rückwirkend ausgezahlt. Die Anmeldung des Betriebes zur Kurzarbeit bzw. die Anzeige der Kurzarbeit muss bis zum 31.03.2020 bei der Arbeitsagentur eingegangen sein, wenn die Voraussetzungen für Kurzarbeit bereits im März 2020 erfüllt sind.
Hier geht es zu den weiterführenden Informationen und zum Antrag des Kurzarbeitsgeldes: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld