Steuerliche Liquiditätshilfe
Wenn Unternehmen unmittelbar vom Corona-Virus betroffen sind, sollen die Finanzbehörden Stundungen von Steuerschulden gewähren, bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten sowie die Herabsetzung der Vorauszahlungen erleichtern.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie betroffen sind und von Steuerstundungen oder von den Herabsetzungen der Vorauszahlungen Gebrauch machen möchten. Für die Steuerstundungen und Anpassung der Vorauszahlungen können Sie folgendes Formular verwenden.
Weitere Liquiditätshilfen
Bestehende Programme für Liquiditätshilfen sollen erheblich ausgeweitet werden, um den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Daneben sollen kurzfristig zusätzliche Sonderprogramme von der KfW angeboten werden. Bitte wenden Sie sich zu Beantragung der KfW-Kredite an Ihre Hausbank.
Hier geht es zu den weiterführenden Informationen:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html